AGB
Letzte Aktualisierung: 18. Februar 2024
Anmeldung
Anmeldungen erfolgen telefonisch, per WhatsApp oder mittels Online-Anmeldeformular.
Definition
Als Fahrschüler/innen gelten nur Personen mit einem gültigen Lernfahrausweis.
Pflichten des Fahrschülers / der Fahrschülerin
Der / Die Fahrschüler/in verpflichtet sich, den Lernfahrausweis bei jeder Lektion mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
Der / Die Fahrschüler/in ist dafür verantwortlich, dass er / sie jede Fahrstunde in 100% fahrfähigem Zustand antritt. Es gilt eine absolute Null-Toleranz in Bezug auf Alkohol und sonstige Substanzen, die nachweislich die Fahrfähigkeit beeinträchtigen, insbesondere Drogen und Betäubungsmittel. Der / Die Fahrschüler/in hat den Fahrlehrer vor Antritt der Fahrlektion in Kenntnis zu setzen, wenn irgendwelche Anzeichen vorliegen (auch Verletzungen), welche die Fahrfähigkeit beeinträchtigen könnten. Ebenfalls ist eine Einnahme von Medikamenten (auch nicht verschreibungspflichtige) dem Fahrlehrer unverzüglich bekanntzugeben, wenn diese die Fahrfähigkeit beeinträchtigen könnten.
Bei Fahrunfähigkeit des Fahrschülers / der Fahrschülerin wird die Lektion kostenpflichtig abgesagt. Gleiches gilt, wenn seitens des Fahrlehrers Zweifel an der Fahrfähigkeit des Fahrschülers / der Fahrschülerin bestehen.
Der / Die Fahrschüler/in trägt zum Lenken eines Fahrzeugs geeignetes Schuhwerk. Z.B. High Heels, Flipflops oder sehr klobige schwere (Arbeits-)Schuhe sind ungeeignet und gefährlich. Wenn möglich wird geeignetes Schuhwerk besorgt, ansonsten die Fahrlektion vom Fahrlehrer abgesagt wird. Verlorene Zeit für das Besorgen von geeignetem Schuhwerk oder abgesagte Fahrlektionen gehen zu Lasten des Fahrschülers / der Fahrschülerin.
Zahlung der Fahrstunden
Für den praktischen Fahrunterricht gilt eine Vorauszahlung bar oder per Twint. Abonnemente können in Ausnahmefällen in zwei Raten aufgeteilt- und müssen innerhalb von 30 Tagen vollumfänglich bezahlt werden. Andernfalls gelten bis hierhin genommene Fahrlektionen als Einzellektionen für die CHF 90.- pro Lektion fällig sind.
Für nicht vollständig genutzte Abonnements werden die bisher genommenen Lektionen zum Einzelpreis von CHF 90.- verrechnet. Der noch offene Restbetrag wird rückerstattet.
Spätestens am Prüfungstag sind noch unbezahlte Fahrstunden zu bezahlen inkl. der Kosten für 2 ½ Lektionen, welche am Prüfungstag anfallen. Ansonsten verweigert die Fahrschule die Prüfungsbegleitung. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Fahrschülers.
Versäumte Lektionen
Die vereinbarten Termine für Fahrstunden sind verbindlich. Grundsätzlich sind keine Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich, die Kosten sind vollumfänglich geschuldet.
Ist das Wahrnehmen einer Fahrstunde aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, werden die Kosten erlassen, sofern ein ärztliches Zeugnis vorgewiesen werden kann.
Abmeldungen
Abmeldungen sind mit administrativem Aufwand verbunden. Wird eine Fahrstunde weniger als 24 Stunden vorher abgesagt, sind die Kosten vollumfänglich geschuldet.
Versicherung
Schäden am Fahrzeug von Fahrschüler/innen oder an einem ihm / ihr von Dritten zur Verfügung gestellten Fahrzeug sind versichert, wenn sich die Schäden in einer der folgenden Situationen ereignen:
- während des Fahrunterrichts
- während der Führerprüfung
- unmittelbar vor und nach der Fahrschule. Wenn der Fahrlehrer oder eine Hilfsperson des Fahrlehrers das Fahrzeug mit der Absicht lenkt, den Schüler / die Schülerin abzuholen oder das Fahrzeug abzustellen. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule Meier nicht haftbar gemacht werden.
Änderungen dieser AGB
Bei einer Anmeldung für Fahrlektionen erklärt sich der Fahrschüler / die Fahrschülerin stillschweigend einverstanden mit den vorliegenden AGB.
Die Fahrschule Meier behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.